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Altersheim Grindelwald

Tarife

Ein Heimaufenthalt wird grundsätzlich wie folgt finanziert:

  • Aus dem Einkommen und Vermögen der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Durch einen Beitrag der Krankenkasse an den Heimaufenthalt (Pflegekosten gemäss BESA-Stufen)
  • Mitfinanzierung durch den Kantonsbeitrag
  • Durch eine Hilflosenentschädigung (falls die Kriterien dazu erfüllt sind)
  • Ergänzungsleistungen, sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind (keine Fürsorgeleistung, sondern Rechtsanspruch).

Über die EL orientiert das «Merkblatt über Ergängzungsleistung zur AHV und IV» ausführlich. Es ist bei jeder AHV-Zweigstelle erhältlich.

Tarife 2024

Pflegeleistungen werden anhand kantonaler Einstufungskriterien vom Pflegefachpersonal nach einem Monat Heimaufenthalt ermittelt und vom Hausarzt und der Heimleitung bestätigt. Die Überprüfung der Einstufung erfolgt mindestens halbjährlich.